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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Honorar

Für die exklusiven Momente mit Ihrer SUPER ESCORT Lady erhält unsere Escort Dame von Ihnen ein Honorar.
Um ein ungezwungenes Treffen zu führen, übergeben sie der Super Escort Lady bitte einen unverschlossenen Umschlag mit dem verabredeten Honorar - diskret, zu Beginn der Verabredung.

Anzahlung

Ab einem Arrangement von 3 Tagen oder einer längeren Anreise zum Ort Ihrer Wahl (z.B. mit Flugzeug) wird eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer verbindlichen Vereinbarung hält sich Ihre Escort Lady den gewünschten Termin entsprechend frei. Mit der Anzahlung muss gewährleistet sein, dass die von Ihnen vereinbarte Verabredung auch wahrgenommen wird. Der Termin ist nach Eingang der Anzahlung auf unserem Agenturkonto verbindlich.

Bei sehr kurzfristigen Terminvereinbarungen oder Buchungen aus dem Ausland, können Sie gern Ihre Überweisung mit Western Union vornehmen. Bei Kreditkartenzahlungen beachten Sie bitte, dass 10% zusätzlich auf die Zahlungssumme berechnet werden.

ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT

Kreditkartenzahlung
Wir akzeptieren EC, POSTCARD, VISA und MASTERCARD

   zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr

Stornierung

Sollten Sie doch einmal verhindert sein und das Treffen nicht wahrnehmen können, so erhalten Sie die Anzahlung selbstverständlich zurück oder wir deponieren diese für eine spätere Buchung. Ausnahmslos wird die Anzahlung bei Absagen von weniger als 24 Stunden einbehalten. Sollten wir bereits Flug- oder Bahntickets gebucht haben, können wir Ihnen diese Kosten leider nicht erstatten, da es auch für uns bedauerlicherweise nicht möglich ist, die Tickets zurückzugeben.
Super Escort und die Escort Dame können ohne Einhaltung einer Frist, von der Buchung zurücktreten wenn die Durchführung des Termins durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. In diesem Fall ersetzt Super Escort keinerlei Kosten und behält sich bei einer Anzahlung von 30% auf das Honorar diesen Betrag als Ersatz eigener Aufwendungen ein.

Diskretion und Datenschutz

Datenschutz und absolute Diskretion für Sie, unsere Kunden, als auch für unsere Escortdamen, steht an N°1.
Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und nur die notwendigsten Angaben an die von Ihnen gebuchte

Escort Lady weitergeleitet.
Um Ihre Escort Lady nicht in Verlegenheit zu bringen, bitten wir Sie, die Frage nach privater Telefonnummer und Email-Adresse zu vermeiden. Kontaktaufnahmen über unsere Escort-Agentur, zwecks Post, Geschenken oder Email, steht nichts im Wege. Wir werden Ihre privaten Nettigkeiten gerne diskret weiterleiten.

Mehrtägige Begleitung / Schnupperdate

Eine mehrtätige Reisebegleitung ist nur mit einer bereits gebuchten Escort-Lady, bzw. nach einem Schnupper-Date möglich. Hierfür kann man sich bei einem Dinner oder Lunch vorab kennenlernen. Das Honorar dafür beträgt bei ca. 2 Stunden 400,- sFr. und sollte wenn möglich im Heimatort der Lady stattfinden.

Sympathie

Entscheidend ist grundsätzlich gegenseitige Sympathie, um nette unbeschwerte Stunden zu zweit verbringen zu
können. Die Ladies dürfen das Date sofort abrechen, sollten Sie stark alkoholisiert, ungepflegt oder gewalttätig sein.
In diesem Fall ist eine Umtriebsentschädigung in Höhe eines einstündigen Rendezvous geschuldet. Ausserdem
kommen allfällige Reisespesen hinzu.

Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche gegenüber uns sind ausgeschlossen. Sollten Sie sich in irgendeiner Form verspäten ( Bahn, Flugzeug, Stau-Autobahn etc. ) bitten wir Sie uns telefonisch zu informieren. Ebenfalls informieren wir Sie unverzüglich, sollte die gebuchte Escort-Lady den Termin nicht wahrnehmen können. Liegt keine Information auf eine Verspätung Ihrerseits vor, so ist die Dame nach einer Wartezeit von 30 Minuten berechtigt, die Heimreise anzutreten.

Urheber- und Nutzungsrecht

Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht.
Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art durch Dritte ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch

Super-Escort gestattet. Die Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt. Die Inserate dürfen einzeln und
in der Gesamtheit nicht von Dritten weiterverarbeitet oder auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien
publiziert werden. Die Rechte des Auftraggebers an dessen Inseraten bleiben hiervon unberührt. Er kann über die eigenen Daten und Informationen weiterhin frei verfügen.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Gerichtsstand ist Winterthur/CH.

 

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