![]() Allgemeine Geschäftsbedingungen
Honorar Für die exklusiven Momente mit Ihrer SUPER ESCORT Lady erhält unsere Escort Dame von Ihnen ein Honorar. Anzahlung Ab einem Arrangement von 3 Tagen oder einer längeren Anreise zum Ort Ihrer Wahl (z.B. mit Flugzeug) wird eine Anzahlung von 30% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer verbindlichen Vereinbarung hält sich Ihre Escort Lady den gewünschten Termin entsprechend frei. Mit der Anzahlung muss gewährleistet sein, dass die von Ihnen vereinbarte Verabredung auch wahrgenommen wird. Der Termin ist nach Eingang der Anzahlung auf unserem Agenturkonto verbindlich. Bei sehr kurzfristigen Terminvereinbarungen oder Buchungen aus dem Ausland, können Sie gern Ihre Überweisung mit Western Union vornehmen. Bei Kreditkartenzahlungen beachten Sie bitte, dass 10% zusätzlich auf die Zahlungssumme berechnet werden. ZAHLUNGSMÖGLICHKEIT
zzgl. 10 % Bearbeitungsgebühr Stornierung Sollten Sie doch einmal verhindert sein und das Treffen nicht wahrnehmen können, so erhalten Sie die Anzahlung selbstverständlich zurück oder wir deponieren diese für eine spätere Buchung. Ausnahmslos wird die Anzahlung bei Absagen von weniger als 24 Stunden einbehalten. Sollten wir bereits Flug- oder Bahntickets gebucht haben, können wir Ihnen diese Kosten leider nicht erstatten, da es auch für uns bedauerlicherweise nicht möglich ist, die Tickets zurückzugeben. Diskretion und Datenschutz Datenschutz und absolute Diskretion für Sie, unsere Kunden, als auch für unsere Escortdamen, steht an N°1. Mehrtägige Begleitung / Schnupperdate Eine mehrtätige Reisebegleitung ist nur mit einer bereits gebuchten Escort-Lady, bzw. nach einem Schnupper-Date möglich. Hierfür kann man sich bei einem Dinner oder Lunch vorab kennenlernen. Das Honorar dafür beträgt bei ca. 2 Stunden 400,- sFr. und sollte wenn möglich im Heimatort der Lady stattfinden. Entscheidend ist grundsätzlich gegenseitige Sympathie, um nette unbeschwerte Stunden zu zweit verbringen zu Schadenersatzansprüche gegenüber uns sind ausgeschlossen. Sollten Sie sich in irgendeiner Form verspäten ( Bahn, Flugzeug, Stau-Autobahn etc. ) bitten wir Sie uns telefonisch zu informieren. Ebenfalls informieren wir Sie unverzüglich, sollte die gebuchte Escort-Lady den Termin nicht wahrnehmen können. Liegt keine Information auf eine Verspätung Ihrerseits vor, so ist die Dame nach einer Wartezeit von 30 Minuten berechtigt, die Heimreise anzutreten. Urheber- und Nutzungsrecht Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge. Gerichtsstand ist Winterthur/CH. ![]()
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